Allgemeine Reservierungsbedingungen

Doppelbock Alm, HWS EVENT GmbH&Co.KG, Rotkehlchenweg 7a, 86156 Augsburg.

Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der HWS EVENT GmbH&Co.KG und dem Kunden haben diese allgemeinen Reservierungsbedingungen, in der jeweils zum Zeitpunkt der Reservierung vorliegenden Fassung Gültigkeit. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

 

Reservierungsablauf

  • Über unsere Internetpräsenz www.doppelbock-alm.de können Sie jetzt einen Tisch in der Doppelbock-Alm buchen. Sie haben die Wahl zwischen einer Standardbuchung im EG/OG oder der Exklusivbuchung im EG/OG. Die Buchung sieht 8 Personen je Tisch vor. 
  • Im ersten Schritt wählen Sie den entsprechendem Bereich (Obergeschoss, Erdgeschoss/ Standard, Exklusiv).  Sollten Sie weitere Tische benötigen, ist dies jetzt möglich unter weitere Tische.
  • Mit dem zweiten Klick bestimmen sie den Tag und die Uhrzeit ihrer Reservierung und schon geht es zu ihren persönlichen Daten.
  • Bevor Sie Ihre persönlichen Daten eingeben prüfen Sie bitte erst Ihre Reservierungsdaten in der Kopfzeile.  Abschließend bestätigen Sie die Datenschutzerklärung und die Reservierungsbedingungen. 
  • Wenn Sie jetzt bestätigen drücken werden sie direkt auf das Pay Pal Konto weiter geleitet.
  • Die Zugangsberechtigung, die Wertgutscheine so wie eine Rechnung über ihre Buchung erhalten Sie am Tag ihrer Reservierung in der Doppelbock-Alm abgeholt werden, dies allerdings unter Vorbehalt der Zulassung und Gestattung der Doppelbock Alm auf der Kirchweih 2022 der Stadt Gersthofen.
  • Der Wert der Verzehrgutscheinen bzw. der Wertgutscheine ist aufgedruckt. Sie können à la carte aus unserem vollen Speisen- und Getränkesortiment wählen. Ein Speisenverzehr pro reserviertem Platz wird durch uns vorausgesetzt.
  • Die Reservierung gilt für den in der Bestätigung genannten Zeitpunkt und die genannte Personenzahl.
  • Offensichtlich alkoholisierten Personen kann der Zutritt – trotz gültiger Reservierung – verweigert werden.
  • Reservierte Plätze müssen am Reservierungstag vollzählig innerhalb von 30 Minuten ab dem angegebenen Zeitpunkt eingenommen werden, ansonsten entfällt der Reservierungsanspruch hinsichtlich der nicht anwesenden Personen. Nicht pünktlich eingenommene Plätze werden entschädigungslos anderweitig besetzt. Der Anspruch auf die Plätze verfällt beim vollständigen Verlassen des Tisches.
  • Speicherung des Vertragstextes/Vertragssprache
  • Den Vertragstext Ihrer Reservierung speichern wir. Wir senden Ihnen außerdem ein gesondertes Reservierungsangebot mit allen Reservierungsdaten und unseren Allgemeinen Reservierungsbedingungen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

 

Keine Übertragbarkeit

Die Platzreservierung ist nicht übertragbar und gilt ausschließlich für den Kunden und dessen Gäste. Der Verkauf an Dritte ist nicht zulässig. Zur Legitimation ist die Bestätigung der Reservierung mitzuführen und unserem Empfangs- oder Servicepersonal am Eingang vorzuzeigen. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Identität des Kunden anhand von Ausweispapieren nachzuprüfen.

 

Stornierung

Der Rücktritt von der Reservierung berechtigt nicht zum Umtausch der Wertgutscheine, außer wenn der Rücktritt von der Doppelbock Alm, HWS EVENT GmbH&Co.KG, zu vertreten ist. Es können nur komplette Tischreservierungen storniert werden. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Für die Bearbeitungsgebühr  einer Stornierung werden bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, 33 % pro Tischgebühr einbehalten, 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn, 66 % pro Tischgebühr und ab Veranstaltungsbeginn werden 90% der Buchung einbehalten. Dies gilt jeweils nicht, soweit der Gast nachweist, dass kein Schaden oder keine Wertminderung unserem Unternehmen entstanden sind oder dass der Schaden oder die Wertminderung wesentlich niedriger als der einbehaltene Betrag ist..

Höhere Gewalt / Selbstbelieferungsvorbehalt

Sollte der Festzeltbetrieb am Tage der Reservierung aufgrund behördlicher Anordnungen, Sicherheitserwägungen, höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden können, wird der Buchungswert zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegenüber der Doppelbock Alm, HWS EVENT GmbH&Co.KG sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Doppelbock Alm, HWS EVENT GmbH&Co.KG ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn nicht zu vertretende Leistungshindernisse eintreten, die nicht überwunden werden können oder, wenn trotz bestehender Vereinbarungen mit Lieferanten im Sinne von zuvor abgeschlossenen, kongruenten Deckungsgeschäften die Lieferung erforderlicher Materialien nicht möglich ist, ohne dass dies von der Doppelbock Alm, HWS EVENT GmbH&Co.KG zu vertreten ist.

 

Änderungsvorbehalt

HWS EVENT GmbH&Co.KG ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers, in einer für diesen zumutbaren Weise die geschuldete Leistung zu verändern oder von ihr abzuweichen.

 

Geltendes Hausrecht

Der Kunde darf zum Verzehr im Festzelt gedachte Speisen und Getränke nicht mitbringen. Ohne Zustimmung der Doppelbock Alm, HWS EVENT GmbH&Co., dürfen (auch durch Dritte) keine Dekorationen oder Unterhaltungsangebote erfolgen. Die Doppelbock Alm, HWS EVENT GmbH&Co., behält sich Ausübung des Hausrechts ausdrücklich vor.

 

Zahlungsbedingungen in der Doppelbock-Alm

Die sich aus dem tatsächlichen Verzehr ergebende Bewirtungsrechnung ist vor dem Verlassen des Festzeltes sofort zur Zahlung fällig und zahlbar. Der Rechnungsbetrag ist durch Verzehrgutscheine und / oder Bargeld bei der zuständigen Servicekraft zu begleichen. Die Zahlung mit EC-Karten im Festzelt ist bedingt möglich, eine Bezahlung mit Kreditkarten können wir leider nicht akzeptieren. Etwaige Einwände gegen die Rechnungshöhe oder einzelne Rechnungspositionen sind unmittelbar beim Servicemitarbeiter oder der Geschäftsleitung – vor Bezahlung – zu erheben. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Erfüllungsort für die Bewirtungsleistung und Zahlungsort für den etwaigen Mehrverzehr ist die Doppelbock Alm, HWS EVENT GmbH&Co, Plärrer an der Langenmantelstraße in Augsburg.

 

Gültigkeit von Verzehrgutscheinen

Die Verzehrgutscheine haben für die Dauer des Osterplärrer 2019 Gültigkeit. Bestehende Guthaben aufgrund des Erwerbs von Gutscheinen können ausschließlich während der Dauer des Oster- Plärrer 2019 mit den Rechnungen für den jeweiligen Konsum im Festzelt verrechnet werden. Eine Rückzahlung nicht verbrauchter Verzehr- oder Wertgutscheine oder eine Verrechnung im Folgejahr ist nicht möglich.

Rechtswahl, Gerichtsstand und Erhaltungsklausel

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der der unwirksamen möglichst nahe kommt. Ende der Allgemeinen Reservierungsbedingungen der Doppelbock Alm, HWS EVENT GmbH&Co.